Windpark BIRKENFELD

Auf dem Gemeindegebiet der Kommunen Birkenfeld und Karbach im Landkreis Main-Spessart befindet sich das Wind-Vorranggebiet W58-II mit der Bezeichnung „Südlich Birkenfeld“. Für dieses Gebiet soll in Zusammenarbeit mit der Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung (kurz DIE ENERGIE) ein Windpark mit mehreren Anlagen entstehen. Das Vorranggebiet befindet sich sowohl auf kommunalen Grundstücken als auch auf privaten Flächen. Das Projekt ermöglicht der Kommune und Ihren Bürgern finanzielle Vorteile. Ziel des Projektes ist es, dass von diesen Vorteilen möglichst alle Bürger Birkenfelds profitieren können.

Auf dieser Webseite möchten wir Sie gerne über den Projektstatus aktuell informiert halten und Ihre Möglichkeiten zur Beteiligung aufzeigen.

Unser Projektstatus

1. Entwick­lung

In Arbeit

Noch offen

Noch offen

Noch offen

Partner: DIE ENERGIE

Als kommunaler Energieversorger mit Hauptsitz in Karlstadt und den Betriebsstellen in Lohr und Veitshöchheim versorgen wir von der ENERGIE mehr als 90.000 Menschen mit Strom und Erdgas – sowie immer mehr auch mit Wärme, Wasser und Dienstleistungen rund um Haus oder Wohnung. Und das mit Weitblick und Empathie: Denn die Region Mainfranken und die Menschen hier vor Ort liegen uns am Herzen! Darum setzen wir uns auch so engagiert für eine nachhaltige und ökologische Energieversorgung ein.

Aktuelles

Die Infoveranstaltung ist die erste von mehreren geplanten Veranstaltungen zum Windpark Birkenfeld. Alle Beteiligten möchten durch diese Art Veranstaltung die Bürger von Birkenfeld über den aktuellen Stand informieren und so als direkter Ansprechpartner bei allen Fragen zum Projekt zur Verfügung stehen. Die Präsentation, sowie das Protokoll zur Veranstaltung stehen Ihnen hier in Kürze zum Download zur Verfügung.

Projektinfos

Nachstehender Karte kann das Vorranggebiet auf Birkenfelder Gemarkung entnommen werden. Mehr Informationen zur aktuellen Regionalplanfortschreibung finden Sie auf der Seite der Regierung von Unterfranken.

Auf der Karte sind neben den geplanten Anlagen auch bereits bestehende Windenergieanlagen zu sehen, die in der näheren Umgebung des geplanten Windparks liegen. Bei der Planung der Anzahl und Standorte der neuen Anlagen wird dies berücksichtigt, da sich Windenergieanlagen gegenseitig beeinflussen können. Unter bestimmten Bedingungen kann dies dazu führen, dass neue Anlagen im Betrieb eingeschränkt werden müssen, um den Ertrag bestehender Anlagen nicht zu beeinträchtigen.

Aktuell befinden sich sechs Windenergieanlagen in Planung. Vier Anlagen sind auf kommunalen Grund, deren Genehmigungsanträge bereits beim Landratsamt Main-Spessart eingereicht wurden, zwei Anlagen sind auf privaten Grundstücken vorgesehen. Die exakten Standorte der Anlagen können sich im weiteren Projektverlauf noch ändern – maßgeblich sind die Ergebnisse des laufenden Genehmigungsverfahrens.

Für unseren Windpark sind moderne Anlagen mit einer Leistung von bis zu 7,2 MW geplant. Je nach örtlichen Windverhältnissen können Anlagen dieser Leistungsklasse bis zu 16 Mio. kWh Strom pro Jahr erzeugen. Die voraussichtlichen Winderträge in Birkenfeld liegen mit einer Windgeschwindigkeit von ca. 5,9 m/s bei ca. 13,5 Mio. kWh pro Jahr. Mit diesen Erträgen leistet der Windpark einen wichtigen Beitrag zur regionalen Energiewende.

Die Kommune und ihre Bürgerinnen und Bürger sollen direkt vom Windpark profitieren: Durch die Verpachtung von kommunalen Grundstücksflächen und den sogenannten Wind-Cent fließen jährliche Einnahmen an die Gemeinde.
Hinzu kommen Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Darüber hinaus sind eine Beteiligung über eine Energiegenossenschaft sowie eine direkte Beteiligungsmöglichkeit der Kommune vorgesehen.
Ein vergünstigter regionaler Stromtarif ist ebenfalls in Planung.

Der Windpark eröffnet neue Perspektiven für die Region – ökologisch, wirtschaftlich und sozial. Gerade in Zeiten knapper kommunaler Haushalte bietet das Projekt eine wertvolle Chance für eine nachhaltige Zukunft. Auf dieser Webseite informieren wir Sie laufend und transparent über alle weiteren Projektschritte.

So profitiert die Region finanziell

Windkraft bedeutet mehr Wertschöpfung vor Ort – durch verschiedene, langfristige Einnahmequellen:

  • Pachteinnahmen: Garantierte Mindestbeträge + erfolgsabhängige Zusatzzahlungen
  • Wind-Cent: 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde direkt für die Gemeinde
  • Gewerbesteuer: Verlässliche Einnahmen durch steuerpflichtige Windpark-Betreiber
  • Regionale Stromtarife: Geplant sind vergünstigte Strompreise für Anwohner*innen
  • Bürgerbeteiligung: Möglichkeit zur direkten finanziellen Teilhabe am Projekt

Die Energiewende in Bayern und im Landkreis Main-Spessart – Zahlen und Fakten

Bayerns Weg zur Klimaneutralität bis 2040

Um bis 2040 klimaneutral zu werden, muss Bayern enorme Anstrengungen unternehmen. Wöchentlich müssten folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Photovoltaik: Installation auf ca. 2.800 Gebäuden sowie Freiflächen im Umfang von 54 Fußballfeldern
  • Windkraft: Inbetriebnahme von 2 neuen Anlagen (je 5,5 MW)
  • Gebäudesanierung: 1.000 Wohngebäude energetisch sanieren
  • Mobilität: Zulassung von 5.900 klimaneutralen PKW, davon 1.200 bidirektional ladbar
  • Speicher & Wasserstoff: Installation eines Großbatteriespeichers (3 MWh) und eines Elektrolysers (2 MW)

Kernaussage

Der Umbau betrifft alle Lebensbereiche – Energie, Mobilität, Gebäude und Industrie. Photovoltaik und Windkraft bilden das Rückgrat einer sicheren, klimaneutralen Stromversorgung

Main-Spessart: Regionale Umsetzung der Energiewende

Der Landkreis Main-Spessart leistet bereits heute einen wichtigen Beitrag zur bayerischen Energiewende:

  • Ziele: Energieautarkie bis 2035, Klimaneutralität bis 2040
  • Maßnahmen pro Jahr:
  • PV auf 1.615 Gebäuden + 35 Fußballfelder Freifläche
  • Bau von 3,1 Windkraftanlagen
  • Sanierung von 640 Wohngebäuden
  • Zulassung von 2.536 klimaneutralen Fahrzeugen

Fragen und Antworten zum Windpark

Ein Vorranggebiet für Windenergie ist eine Fläche, die in der Regionalplanung ausdrücklich für die Nutzung von Windkraftanlagen festgelegt wurde und in der diese Nutzung Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen hat. Innerhalb eines Vorranggebiets sind konkurrierende Vorhaben ausgeschlossen, wenn sie die Errichtung, den Betrieb oder das Repowering von Windenergieanlagen beeinträchtigen würden.

Der Ausbau der Windenergie in Deutschland ist gesetzlich beschlossen, um die nationalen Klimaziele zu erreichen und die Energiewende voranzutreiben. Nach dem novellierten Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) müssen die Bundesländer verbindliche Flächenziele erfüllen – bis 2032 sollen bundesweit 2 % der Landesfläche für Windenergie ausgewiesen sein.

Im Rahmen dieser Vorgaben hat das Landratsamt das Vorranggebiet für Windenergie ausgewiesen. Geeignete Flächen werden dabei in den jeweiligen Regierungsbezirken auf Basis zahlreicher Kriterien ausgewählt: Neben einem ausreichenden Windertrag müssen sie unter anderem außerhalb von Schutzgebieten wie Naturschutz- oder Wasserschutzgebieten liegen, ausreichende Abstände zur Wohnbebauung einhalten und dürfen keine erheblichen Nutzungskonflikte (z.B. mit Flugsicherung oder Funkanlagen) aufweisen.

Das ausgewiesene Gebiet erfüllt diese Anforderungen und bietet damit gute Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen und nachhaltigen Windparkbetrieb.

Aktuell sind im Vorranggebiet insgesamt sechs Windenergieanlagen geplant. Die Anlagen erreichen je nach Modell eine Nennleistung von bis zu 7,2 Megawatt (MW) und können jährlich bis zu 16 Millionen Kilowattstunden (kWh) Strom erzeugen. Der tatsächliche Ertrag variiert jedoch von Jahr zu Jahr und hängt unter anderem von den jeweiligen Windverhältnissen und der Beeinflussung durch benachbarte Anlagen ab. Die Standorte innerhalb des Vorranggebiets wurden so gewählt, dass ein möglichst hoher Ertrag bei gleichzeitig größtmöglicher Rücksichtnahme auf Natur- und Anwohnerschutz erzielt werden kann.

Grundsätzlich lassen sich Eingriffe in Natur und Landschaft bei der Errichtung von Windenergieanlagen nicht vollständig vermeiden. Umso wichtiger ist eine sorgfältige Planung: Schon bei der Ausweisung der Vorranggebiete durch die zuständigen Behörden wurden zahlreiche Schutzaspekte berücksichtigt – unter anderem der Ausschluss ökologisch sensibler Räume, geschützter Lebensräume und markanter Landschaftsbildachsen. Auch in der weiteren Planungsphase wird großer Wert auf den Schutz von Natur und Artenvielfalt gelegt. Die konkreten Standorte werden in enger Abstimmung mit der Kommune festgelegt. Wo möglich, wird auf bereits erschlossene Flächen oder bestehende Windstandorte zurückgegriffen, um zusätzliche Eingriffe in unberührte Natur zu vermeiden und bestehende Infrastrukturen effizient zu nutzen.

Moderne Windenergieanlagen sind so konstruiert, dass sie den gesetzlichen Lärmschutzvorgaben klar entsprechen. Im Genehmigungsverfahren wird durch Schallgutachten genau geprüft, ob die zulässigen Grenzwerte an allen relevanten Orten, insbesondere an Wohnbebauung, eingehalten werden. Diese Grenzwerte richten sich nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) und unterscheiden zwischen Tages- und Nachtzeiten.

Bei der Standortwahl wird zudem darauf geachtet, dass ein ausreichender Abstand zur Wohnbebauung eingehalten wird. In etwa 1.000 Metern Entfernung liegt der Schalldruckpegel einer modernen Windenergieanlage typischerweise zwischen 35 und 40 Dezibel – das entspricht etwa dem Rascheln von Blättern im Wind. Sollte es erforderlich sein, können die Anlagen bei bestimmten Bedingungen automatisch heruntergeregelt werden, um die Schallemissionen weiter zu verringern.

Die Kommune und ihre Bürgerinnen und Bürger sollen direkt vom Windpark profitieren: Durch die Verpachtung von kommunalen Grundstücksflächen und den sogenannten Wind-Cent fließen jährliche Einnahmen an die Gemeinde.
Hinzu kommen Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Darüber hinaus sind eine Beteiligung über eine Energiegenossenschaft sowie eine direkte Beteiligungsmöglichkeit der Kommune vorgesehen.
Ein vergünstigter regionaler Stromtarif ist ebenfalls in Planung.

Dass auf diesem Vorranggebiet Windenergieanlagen entstehen werden, steht außer Frage. Es sollte das Ziel sein, dass die Kommune möglichst umfangreich von dem Vorhaben profitiert.

DIE ENERGIE entwickelt das Projekt und wird der zukünftiger Betreiber des Windparks.
Die Planung für diesen Windpark übernimmt das Planungsbüro Plan PSW aus Bayreuth. Daneben sind sowohl die Gemeinde als auch die privaten Grundstücksbesitzer maßgeblich am Projekt beteiligt. Allen Grundstücksbesitzern im Vorranggebiet wurde im Vorfeld angeboten, sich am Poolflächen-Modell zu beteiligen, sodass sie in jedem Fall von der Errichtung einer Windenergieanlage finanziell profitieren. Für den Betrieb wird wie üblich eine Betreiber-Kommanditgesellschaft gegründet. An dieser können sich später Bürger und auch die Kommune beteiligen.

Grundsätzlich gibt es zwei Optionen, wie sich die Bürger am Windpark-Projekt beteiligen können: eine aktive Teilnahme an Informations- und Dialogmöglichkeiten sowie eine finanzielle Beteiligung.

Wir möchten den Bürgern der Region frühzeitig die Gelegenheit geben, sich aktiv in das Projekt einzubringen. Dazu bieten wir eine Reihe von Informationsveranstaltungen und öffentlichen Veranstaltungen an, bei denen Sie mehr über den Windpark erfahren und Ihre Fragen und Anliegen direkt einbringen können. Zusätzlich stellen wir umfassende, öffentlich zugängliche Materialien zur Verfügung, damit sich jeder Bürger umfassend informieren kann.

Neben der aktiven Teilnahme an der Informations- und Dialogphase haben die Bürger auch die Möglichkeit, sich finanziell am Windpark zu beteiligen. Geplant ist die Gründung einer Energiegenossenschaft, bei der Bürger direkt in das Projekt investieren und somit vom wirtschaftlichen Erfolg des Windparks profitieren können. Eine weitere Möglichkeit könnte die Beteiligung über ein Bürgerdarlehen sein. In diesem Fall stellen Bürger Darlehen zur Verfügung und erhalten dafür feste Zinsen als Rendite auf ihre Investition. Beide Formen der finanziellen Beteiligung bieten den Bürgern die Chance, das Projekt aktiv zu unterstützen und von dessen Erfolg zu profitieren. Konkretere Informationen hierzu erhalten Sie in den nächsten Veranstaltungen.

Es muss alles inklusive des gesamten Fundaments zurückgebaut werden. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens muss eine Rückbaukostenschätzung abgegeben werden und bei Baubeginn muss eine Rückbaubürgschaft hinterlegt werden, zugunsten der Genehmigungsbehörde mit der festgesetzten Rückbaukostensumme. Diese beläuft sich zwischen 350.000 – 480.000 EUR pro Windrad. Wird die Summe nicht hinterlegt, darf nicht mit dem Bau begonnen werden.

Das Vorranggebiet für den Windpark wurde unter Berücksichtigung einer Vielzahl von fachlichen Kriterien festgelegt, um sowohl die Effizienz der Windnutzung als auch die Verträglichkeit mit der Umwelt und den Bedürfnissen der Gemeinde zu gewährleisten. Zu den maßgeblichen Kriterien gehören:

Es wurde darauf geachtet, dass der Abstand zu Wohngebieten ausreichend groß ist, um Lärm- und Schattenwirkungen zu minimieren und die Lebensqualität der Anwohner zu schützen.

Das Gebiet wurde so ausgewählt, dass es keine oder nur geringe Auswirkungen auf geschützte Naturräume, seltene Pflanzenarten oder Tiere hat. Besondere Rücksicht wird auf Natura 2000-Gebiete und andere Schutzflächen genommen.

Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild, Erholungsräume und kulturelle Werte wurden berücksichtigt, um eine möglichst harmonische Integration der Windkraftanlagen in die bestehende Umwelt zu gewährleisten.

Wälder und Weinbauflächen, die im Bereich des Vorranggebiets liegen, wurden bei der Planung berücksichtigt, um negative Auswirkungen auf diese landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzten Flächen zu vermeiden.

Gebirgsmoränen, Gewässer und Hochwasserschutzgebiete wurden vermieden, um die natürlichen Wasserhaushalte nicht zu beeinträchtigen.

Das Vorranggebiet wurde unter Berücksichtigung der Bodenbeschaffenheit und möglicher Bodenschatzvorkommen ausgewählt, um Störungen in der Nutzung des Bodens zu vermeiden.

Die Nähe zu bestehenden Straßen und Stromnetzen wurde berücksichtigt, um die notwendigen Anschlüsse und die Erreichbarkeit der Windanlagen sicherzustellen.

Gebirgslinien und militärische Sperrgebiete wurden ebenfalls bei der Auswahl des Gebiets beachtet, um keine Konflikte mit dem Luftverkehr oder militärischen Einrichtungen zu verursachen.

Bei der Auswahl wurde darauf geachtet, dass die Fläche eine hohe Eignung für die Windnutzung bietet und gleichzeitig keine negativen Auswirkungen auf die Nutzung durch Landwirtschaft oder andere Wirtschaftsbereiche hat.

Bei der Festlegung der Gebietsgrenzen wurden vorher definierte Suchräume und Karten zur möglichen Windnutzung berücksichtigt, um die optimale Nutzung vorhandener Flächen sicherzustellen.

Diese sorgfältige Abwägung der verschiedenen Kriterien gewährleistet, dass das Vorranggebiet sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Anforderungen erfüllt und gleichzeitig die Interessen der Anwohner und der Gemeinde berücksichtigt werden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der Regierung von Unterfranken.

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